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Katastrophenschutz

Pflegeausbildung · Notfall und Katastrophe

Vorbereiten. Handeln. Verarbeiten.

Katastrophen im Krankenhaus verstehen und im Ernstfall richtig handeln.

Von der Grippewelle bis zur Massenkarambolage: Hier finden Sie, was eine Katastrophe rechtlich ausmacht, wie Krankenhäuser sie bewältigen, wie bei vielen Verletzten gesichtet wird und wie Sie mit der seelischen Belastung umgehen.

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5 Themen · 26 Abschnitte · 45 Begriffe im Lexikon · Quellen: LKatSG BW, Rahmenplan KAEP BW, RKI, BBK, Polizei
Stand: 31.10.2026

Sofort-Hilfe

112
Feuerwehr und Rettungsdienst
110
Polizei, zum Beispiel bei Amok, Bedrohung oder Anschlag
Interner Notruf
Die Nummer und den Ablauf finden Sie im Alarm- und Einsatzplan Ihrer Klinik
0761 19240
Giftnotruf: Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg, rund um die Uhr
0800 111 0 111
Telefonseelsorge: rund um die Uhr, kostenfrei und anonym (auch 0800 111 0 222)
NINA
Warn-App des Bundes für amtliche Warnungen

Wie Sie sich bei Amok und Terror verhalten, steht unter „Flüchten. Verstecken. Alarmieren.“.

Begriffe von A bis Z

Was ist ein MANV, was bedeutet „begrenzt viruzid PLUS“, wer ist die LArS? Unterstrichene Wörter auf dieser Seite führen direkt zur Erklärung im Lexikon.

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01 · Katastrophensituationen

Wenn aus dem Alltag eine Ausnahmelage wird

Pandemien, Ausbrüche auf Station, Amokläufe und Terroranschläge sind selten. Wenn sie eintreten, trifft es das Krankenhaus doppelt: als Ort, der viele Menschen versorgen muss, und als Ort, an dem Personal und Patienten selbst in Gefahr sein können.

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Pandemie: eine weltweite Epidemie

Eine Pandemie ist eine weltweite Epidemie. Bei der Influenza entsteht sie, wenn ein neuartiges Virus auftaucht, gegen das in der Bevölkerung kaum Immunität besteht, und das sich leicht von Mensch zu Mensch überträgt. Die WHO beschreibt den Verlauf in Phasen, Bund und Länder planen danach mit Pandemieplänen.

Für das Krankenhaus bedeutet eine Pandemie:

  • Viele Erkrankte gleichzeitig, oft über Wochen. Planbare Behandlungen werden verschoben, Betten für Infizierte frei gemacht.
  • Personalausfall, weil Mitarbeitende selbst erkranken oder Angehörige versorgen.
  • Engpässe bei Material: Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Medikamente.
  • Ausbruchsmanagement nach Hygieneplan: Raum- und Verlegungsmanagement, Schulung, Information des Personals.
In der Pandemie wird das Personal selbst zur knappsten Ressource.

Influenza: kurze Inkubation, schnelle Ausbreitung

Übertragung
Überwiegend als Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen und Sprechen, außerdem über Hände und Oberflächen.
Inkubationszeit
Kurz: meist 1 bis 2 Tage.
Ansteckend
Im Durchschnitt etwa 4 bis 5 Tage ab Beginn der Symptome.
Typischer Verlauf
Plötzlicher Beginn mit Fieber, Reizhusten, Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen und starkem Krankheitsgefühl.
Schutz
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung unter anderem für medizinisches und pflegerisches Personal.

Das tun Sie

  • Händehygiene konsequent einhalten, Husten- und Niesetikette vorleben.
  • Schutzausrüstung nach Hygieneplan tragen.
  • Mit Fieber und Atemwegssymptomen nicht zur Arbeit kommen, sondern sich krank melden.
  • Das Impfangebot des Betriebsärztlichen Dienstes nutzen.
Geimpftes Personal schützt sich selbst und die Menschen, die es versorgt.

Noroviren: Ausbruch auf Station

Noroviren breiten sich in Krankenhäusern und Pflegeheimen explosionsartig aus, unter Patienten genauso wie im Personal. Schon sehr wenige Viruspartikel reichen für eine Ansteckung.

Übertragung
Fäkal-oral über Hände und Flächen, beim Erbrechen zusätzlich über virushaltige Tröpfchen.
Inkubationszeit
Etwa 6 bis 50 Stunden.
Ansteckend
Während der akuten Erkrankung hoch ansteckend.

Das tun Sie

  • Erkrankte nach Hygieneplan isolieren oder gemeinsam unterbringen (Kohortenisolierung).
  • Schutzkittel und Handschuhe tragen, bei Erbrechen zusätzlich Mund-Nasen-Schutz.
  • Hände und Flächen nur mit Mitteln desinfizieren, die als „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ ausgewiesen sind. „Begrenzt viruzid“ allein wirkt nicht gegen Noroviren.
  • Sofort die Hygienefachkraft informieren. Der Labornachweis ist meldepflichtig (§ 7 IfSG), ebenso das gehäufte Auftreten von Krankenhausinfektionen mit vermutetem Zusammenhang (§ 6 Abs. 3 IfSG).
  • Erkranktes Personal arbeitet frühestens zwei Tage nach dem Abklingen der Beschwerden wieder in der Pflege.
Bei Noroviren entscheidet das richtige Desinfektionsmittel: begrenzt viruzid PLUS oder viruzid.

Amok und Terror: Flüchten. Verstecken. Alarmieren.

Die Polizei spricht von lebensbedrohlichen Einsatzlagen: Täter verletzen oder töten Menschen mit Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Werkzeugen oder roher Gewalt und wirken weiter auf Personen ein. Dazu zählen Amoklagen, Anschläge und Geiselnahmen. Weil jede Lage anders ist, gibt die Polizei einen einfachen Merksatz vor.

1. Flüchten
Raus aus dem Gefahrenbereich. Wenn möglich anderen bei der Flucht helfen, andere warnen und zur Flucht auffordern, Deckung nutzen (zum Beispiel massive Mauern).
2. Verstecken
Wenn Flucht nicht möglich ist: in einen Raum, Tür verbarrikadieren, leise sein, Licht und Ton von Geräten ausschalten, auf den Boden legen, weg von Fenstern und Türen.
3. Alarmieren
Notruf 110, sobald Sie in Sicherheit sind: Wo sind Sie? Was ist passiert? Wie viele Täter, wie sehen sie aus, wo halten sie sich auf?

Wenn die Polizei eintrifft: ruhig und besonnen bleiben, die Hände sichtbar über den Kopf halten und den Anweisungen folgen. Erste Hilfe leisten Sie dort, wo Sie in Sicherheit sind.

Eigenschutz geht vor: erst in Sicherheit, dann alarmieren und helfen.

Was eine Amoklage für das Krankenhaus bedeutet

Tat außerhalb der Klinik

  • Für das Krankenhaus ist ein externer Anschlag ein Massenanfall von Verletzten mit zusätzlichem Sicherheitsrisiko.
  • Neben dem Rettungsdienst kommen viele Verletzte selbst (Selbsteinweiser).
  • Wegen der Gefahr eines Folgeanschlags („Second Hit“) soll die Sichtung möglichst außerhalb des Gebäudes stattfinden. Ein Schließkonzept schützt die Menschen im Haus.
  • Typisch sind Schuss- und Stichverletzungen mit starken Blutungen.

Tat in der Klinik

  • Die erste Meldung an die Polizei muss so genau wie möglich sein.
  • Die Polizei führt den Einsatz und ist der Führung des Krankenhauses übergeordnet.
  • Unter Umständen wird das Krankenhaus vom Rettungsdienst nicht mehr angefahren.
Bei Amok und Terror führt die Polizei, auch im Krankenhaus.

02 · Recht und Vorsorge

Was ist eine Katastrophe, und wer ist zuständig?

Katastrophenschutz ist in Deutschland Sache der Länder. In Baden-Württemberg gilt seit Dezember 2025 ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG vom 9. Dezember 2025). Es legt fest, wann eine Katastrophe vorliegt, wer die Leitung hat und welche Rolle Krankenhäuser spielen.

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Die Definition im Landeskatastrophenschutzgesetz

Nach § 2 Absatz 2 LKatSG liegt eine Katastrophe vor, wenn drei Dinge zusammenkommen:

1. Was ist bedroht?
Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die natürlichen Lebensgrundlagen, bedeutende Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
2. Wie stark?
Die Gefährdung oder der Schaden ist ungewöhnlich groß.
3. Was ist nötig?
Alle Beteiligten müssen zusammenwirken, und zwar unter einheitlicher Gesamtleitung der Katastrophenschutzbehörde.

Katastrophenvoralarm: Eine Katastrophe liegt auch dann vor, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass sie eintreten kann.

Außergewöhnliche Einsatzlage (§ 2 Abs. 1): die Stufe darunter. Die normale Gefahrenabwehr von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei reicht nicht ganz aus und wird durch Kräfte des Katastrophenschutzes ergänzt.

Nicht die Zahl der Verletzten macht die Katastrophe, sondern die Notwendigkeit einer gemeinsamen Gesamtleitung.

Wer ist zuständig?

Katastrophenschutz
Aufgabe der Länder, in Friedenszeiten.
Zivilschutz
Aufgabe des Bundes: Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, ZSKG).
Untere Behörde
Die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Im Landkreis Konstanz ist das das Landratsamt.
Höhere Behörde
Die Regierungspräsidien.
Oberste Behörde
Das Innenministerium.

Mitwirkende kraft Gesetzes sind unter anderem die Krankenhäuser, der Rettungsdienst und die Integrierten Leitstellen (§ 5 Abs. 2 LKatSG). Hilfsorganisationen wie DRK, Malteser oder ASB wirken freiwillig mit.

Neu seit 2025: Spontanhelferinnen und -helfer, die von der Katastrophenschutzleitung eingesetzt werden, sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallversichert und können Ersatz für Sachschäden erhalten.

Pflichten des Krankenhauses

Nach § 28 Absatz 2 Landeskrankenhausgesetz (LKHG) müssen Krankenhäuser durch geeignete Vorkehrungen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten auch bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ordnungsgemäß versorgt werden. Dazu gehören vor allem Alarm- und Einsatzpläne, die erstellt und fortgeschrieben werden. Das Gesundheitsamt kann sich diese Pläne vorlegen lassen.

Das Sozialministerium hat im Oktober 2025 einen landesweiten Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) veröffentlicht. Er empfiehlt unter anderem:

  • den Plan jährlich zu aktualisieren,
  • ihn allen Mitarbeitenden zugänglich zu machen,
  • dass sich alle regelmäßig über den Teil informieren, der ihren Arbeitsbereich betrifft,
  • regelmäßig zu üben: von der Planbesprechung bis zur Vollübung.
Ein Alarmplan ist nur so gut, wie er geübt wird.

Katastrophenvorsorge: zu Hause und im Dienst

Zu Hause

  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt: Jeder Haushalt sollte sich möglichst 10 Tage selbst versorgen können. Schon ein Vorrat für 3 Tage hilft sehr.
  • Trinkwasser: idealerweise 2 Liter pro Person und Tag, davon 0,5 Liter zum Kochen.
  • Haltbare Lebensmittel, Hausapotheke und die eigenen Medikamente, Taschenlampe, batteriebetriebenes Radio, wichtige Dokumente griffbereit.
  • Eine Warn-App wie NINA installieren.

Im Dienst

  • Wo liegt der Alarm- und Einsatzplan Ihres Bereichs?
  • Wo ist der Treffpunkt oder die Personalsammelstelle bei Alarm?
  • Ist Ihre Telefonnummer für die Alarmierung aktuell?
  • Wer kümmert sich um Ihre Kinder oder Angehörigen, wenn Sie aus der Freizeit alarmiert werden?
Wer zu Hause vorgesorgt hat, kann im Ernstfall zur Arbeit kommen.

03 · Bewältigung

Wie eine Katastrophe bewältigt wird

Bewältigung beginnt lange vor dem Ernstfall und endet nicht mit dem letzten Patienten. Draußen führt die Katastrophenschutzbehörde, im Krankenhaus gilt der Alarm- und Einsatzplan mit einer eigenen Führungsstruktur.

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Der Krisenmanagement-Zyklus

Prävention
Risiken erkennen und verringern, zum Beispiel durch Brandschutz, Notstrom, IT-Sicherheit.
Vorbereitung
Pläne erstellen, Material bevorraten, Personal schulen, üben.
Bewältigung
Alarm auslösen, Führung aufbauen, Menschen versorgen, Betrieb aufrechterhalten.
Nachbereitung
Auswerten, Pläne anpassen, Erkenntnisse in Schulungen einbauen.
Nach der Lage ist vor der Lage.

Führung außerhalb der Klinik

  • Die Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass eine Katastrophe vorliegt, löst Katastrophenalarm aus und übernimmt die Gesamtleitung.
  • Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Hilfsorganisationen, THW und Krankenhäuser arbeiten unter dieser Leitung zusammen.
  • Bei einem Brand im Krankenhaus führt die Feuerwehr, bei Amok und Terror die Polizei. Beide sind der Führung des Krankenhauses übergeordnet.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, hebt die Behörde den Katastrophenalarm wieder auf.

Im Krankenhaus: der Alarm- und Einsatzplan

Wird ein Alarmfall festgestellt, wechselt das Krankenhaus vom gewohnten Betrieb in eine Besondere Aufbauorganisation (BAO). Wer führt, steht im Alarm- und Einsatzplan.

Operative Ebene
Die operative Krankenhauseinsatzleitung (opKEL) aus dem Dienstpersonal vor Ort: Leitung, ärztliche Vertretung, Pflege, Technik. Sie beurteilt die Lage, leitet erste Maßnahmen ein und steuert Patienten und Personal.
Taktische Ebene
Führungsstab oder Krankenhauseinsatzleitung (KEL) mit Sachgebieten: S1 Personal, S2 Lage, S3 Einsatz, S4 Versorgung und Logistik, S5 Kommunikation, S6 Informations- und Kommunikationstechnik.
Strategische Ebene
Der Krisenstab legt übergeordnete Ziele fest, sichert den Gesamtbetrieb und spricht nach außen.

Die Alarmierung läuft über eine festgelegte Kaskade, auch für Personal in der Freizeit. Fällt die IT aus, wird über ausgedruckte Telefonlisten alarmiert. Funktionsträger sind an Westen erkennbar.

Was Sie bei Alarm tun

  • Ruhe bewahren und zuerst die Menschen in Ihrem Bereich sichern.
  • Nach Alarmplan handeln und den Anweisungen der Einsatzleitung folgen.
  • Aus der Freizeit alarmiert: zur Personalsammelstelle, nicht direkt auf Ihre Station. Dort werden Sie registriert und eingeteilt.
  • Kapazität schaffen: stabile Patientinnen und Patienten für Entlassung oder Verlegung vorbereiten. Planbare Eingriffe werden abgesagt.
  • Anfragen von Angehörigen oder Presse an die festgelegte Stelle weiterleiten. Keine eigenen Auskünfte.
  • Wichtige Beobachtungen und Maßnahmen dokumentieren.
Im Alarmfall gilt der Alarmplan: Wer führt, steht dort, nicht im Dienstplan.

Räumung oder Evakuierung?

Räumung
Ohne Vorlauf: Menschen so schnell wie möglich aus einem Gefahrenbereich bringen, zum Beispiel bei Feuer und Rauch. Besteht unmittelbare Lebensgefahr, veranlasst die ranghöchste anwesende Person vor Ort die Räumung.
Evakuierung
Geplant und strukturiert, weil keine akute Gefahr besteht, zum Beispiel bei angekündigtem Hochwasser. Patienten werden mit Begleitpersonal in andere Häuser verlegt.

Brand: Bis die Feuerwehr eintrifft, entscheidet das Personal vor Ort, ob ein Gebäudeabschnitt geräumt wird. Patienten, Besucher und Mitarbeitende kommen in einen sicheren Brandabschnitt. Danach entscheidet die Einsatzleitung der Feuerwehr in Absprache mit dem Krankenhaus.

Nachbereitung

  • Direkt nach der Lage: ein kurzes Gespräch im Team („Hot Debriefing“).
  • Später eine strukturierte Nachbereitung. Ziel ist Verbesserung, keine Schuldigen.
  • Was hat gut funktioniert? Wo gibt es Verbesserungsbedarf, etwa bei Kommunikation, Führung, Material oder Zusammenarbeit?
  • Maßnahmen schriftlich festhalten: Wer macht was bis wann?
  • Die Betroffenheit der Mitarbeitenden berücksichtigen, siehe Kapitel 05.

04 · MANV und Triage

Massenanfall von Verletzten: sichten, priorisieren, versorgen

Wenn mehr Menschen gleichzeitig Hilfe brauchen, als versorgt werden können, ändert sich die Logik: Nicht wer zuerst kommt, wird zuerst behandelt, sondern wer es am dringendsten braucht.

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Fallbeispiel: Massenkarambolage auf der Autobahn

Erfundenes Fallbeispiel

Dichter Nebel auf der Autobahn. Mehr als 30 Fahrzeuge sind ineinander gefahren, darunter ein vollbesetzter Reisebus. Die Integrierte Leitstelle kündigt Ihrem Krankenhaus zahlreiche Verletzte an. Der diensthabende Krisenmanager löst MANV-Alarm aus. Kurz darauf stehen die ersten Leichtverletzten selbst vor der Notaufnahme.

  • Wer entscheidet, wer zuerst behandelt wird?
  • Wo werden die Patienten gesichtet, wo behandelt?
  • Was ist jetzt Ihre Aufgabe auf Station?

Die folgenden Abschnitte beantworten diese Fragen Schritt für Schritt.

Was ist ein MANV?

Ein Massenanfall von Verletzten (MANV) ist ein Notfall mit so vielen Verletzten oder Betroffenen, dass er mit den vorhandenen Kapazitäten nicht wie gewohnt bewältigt werden kann. Entscheidend ist das Missverhältnis zwischen der Zahl der Patienten und den Behandlungskapazitäten, die gerade verfügbar sind. Beim MANE (Massenanfall von Erkrankten) gilt dasselbe, etwa bei einer Lebensmittelvergiftung oder einem Gasaustritt.

  • An der Einsatzstelle führen die Leitende Notärztin oder der Leitende Notarzt (LNA) und die Organisatorische Leitung Rettungsdienst (OrgL).
  • Jede verletzte Person bekommt eine Patientenanhängekarte mit Nummer. Diese Nummer wird im Krankenhaus mit der Klinik-Aufnahme verknüpft, die Karte wird Teil der Patientenakte.

Die Sichtungskategorien

SK 1 · rot
Vital bedroht: sofortige Behandlung.
SK 2 · gelb
Schwer verletzt oder erkrankt: dringliche, aber aufschiebbare Behandlung.
SK 3 · grün
Leicht verletzt oder erkrankt: nicht dringlich, spätere Behandlung.
SK 4 · blau
Keine Überlebenschance: palliative Betreuung.
schwarz
Kennzeichnung von Toten.
  • Die Kategorien beruhen auf den Sichtungs-Konsensus-Konferenzen des BBK.
  • Die Sichtung verantwortet eine Ärztin oder ein Arzt. Geschultes Personal kann vorher nach einem festen Schema vorsichten.
  • Blau wird bei der Eingangssichtung im Krankenhaus noch nicht vergeben. Das setzt einen Überblick über die Ressourcen voraus und erfolgt erst bei der Neubeurteilung durch eine befugte Person.
  • Kategorien können sich ändern. Verschlechtert sich jemand, wird neu gesichtet.

Der Weg durchs Krankenhaus

1. Kategorisierung
Sichtung am Sichtungspunkt vor den Behandlungsbereichen. Verantwortlich ist die Leitende Ärztin oder der Leitende Arzt Sichtung (LArS). Ziel: rote Patienten so schnell wie möglich erkennen.
2. Priorisierung
Im Behandlungsbereich: Welche Diagnostik und Therapie kommt zuerst?
3. Disposition
Zuweisung zu Schockraum, OP, Intensivstation oder Station, je nach Lage.
4. Realisierung
Die festgelegte Behandlung wird umgesetzt.
  • Die Behandlungsbereiche sind nach Farben gekennzeichnet. Rot liegt in der Notaufnahme mit Schockraum.
  • Für die Aufnahme liegen vorbereitete MANV-Fälle im Krankenhausinformationssystem, Armbänder und Aufkleber bereit.
  • Angehörige werden in einem eigenen Bereich betreut.

Ihre Rolle als Pflegefachperson

  • Vitalzeichen überwachen und jede Verschlechterung sofort melden, damit neu gesichtet wird.
  • Patientenanhängekarte und Dokumentation beim Patienten halten.
  • Nur innerhalb Ihres Behandlungsbereichs und nach Anweisung arbeiten.

Kapazität schaffen

Für Traumazentren gibt es Richtwerte, wie viele Patienten sie in der ersten Stunde aufnehmen können sollen (Weißbuch der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, im Rahmenplan KAEP Baden-Württemberg übernommen):

Traumazentrumrotgelbgrün
Lokal028
Regional136
Überregional253

Damit mehr möglich wird:

  • Routinebetrieb einschränken, geplante Eingriffe absagen.
  • Stabile Patienten entlassen oder innerhalb des Hauses verlegen.
  • Vorher festgelegte Räume umwidmen.
  • Dienstfreies Personal alarmieren, Blutbank und Sterilgutversorgung hochfahren.

Triage: Entscheiden unter Knappheit

Triage heißt: Wenn nicht alle gleichzeitig versorgt werden können, wird nach medizinischer Dringlichkeit und Erfolgsaussicht entschieden. Herkunft, Behinderung oder sozialer Status sind kein Kriterium. Das Grundgesetz verbietet solche Benachteiligungen (Art. 3 GG).

  • Entscheidungen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.
  • Der Rahmenplan KAEP empfiehlt Kliniken ein klinisches Ethikkomitee, das Standards festlegt und berät.
  • Solche Entscheidungen belasten auch das Personal. Darüber zu sprechen ist professionell, siehe Kapitel 05.
Triage ist kein Urteil über den Wert eines Menschen, sondern eine Reihenfolge der Hilfe.

05 · Emotionaler Umgang

Emotionaler Umgang mit Notfallsituationen

Katastrophen belasten alle: Verletzte, Angehörige, Zeugen und Helfende. Wer weiß, welche Reaktionen normal sind und was hilft, kann andere stützen und sich selbst schützen.

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Normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis

Körper
Herzrasen, Zittern, Schwitzen, Übelkeit, Erschöpfung.
Gefühle
Angst, Wut, Trauer, Schuldgefühle oder innere Leere.
Gedanken
Bilder drängen sich auf, Konzentration fällt schwer.
Verhalten
Unruhe oder Rückzug, Schlafprobleme, Reizbarkeit.

Diese akute Belastungsreaktion klingt meist nach Stunden bis Tagen ab. Halten die Beschwerden länger als etwa vier Wochen an, werden sie stärker oder schränken sie den Alltag ein, ist professionelle Hilfe wichtig. Dann kann sich eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickeln.

Starke Reaktionen nach einem Einsatz sind kein Zeichen von Schwäche.

Psychische Erste Hilfe: die 4-S-Regel

Für Betroffene am Unfallort oder in der Notaufnahme gilt die einfache 4-S-Regel nach Lasogga und Gasch:

Sagen
Sagen Sie, dass Sie da sind und dass etwas geschieht. Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Funktion.
Schirmen
Schirmen Sie die Person vor Zuschauern und Neugierigen ab.
Suchen
Suchen Sie vorsichtig Körperkontakt, zum Beispiel an Hand oder Schulter, wenn die Person das zulässt.
Sprechen
Sprechen Sie ruhig und hören Sie zu. Geben Sie einfache, ehrliche Informationen.
  • Keine falschen Versprechen („Alles wird gut“).
  • Nicht nach allen Details des Ereignisses fragen. Erzählen ja, ausfragen nein.

Angehörige im Krankenhaus

  • Angehörige kommen in einen eigenen, ruhigen Bereich, weg von Notaufnahme und Presse.
  • Eine feste Ansprechperson informiert ehrlich über das, was bekannt ist. Die Schweigepflicht gilt weiter.
  • Seelsorge und Krisenintervention werden einbezogen. Im Rahmenplan KAEP heißt das PSNV-B: psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene.
  • Wo es möglich ist, bekommen Angehörige die Gelegenheit, Abschied zu nehmen.

Was nach Katastrophen hilft: fünf Prinzipien

Eine internationale Expertengruppe um Stevan Hobfoll hat 2007 aus der Forschung fünf Prinzipien abgeleitet, die Menschen nach Katastrophen stabilisieren. Sie gelten für Betroffene und für Helfende.

Sicherheit
Einen sicheren Ort schaffen, verlässliche Informationen geben.
Beruhigung
Ruhe ausstrahlen, Atmung und Körper zur Ruhe kommen lassen, Grundbedürfnisse versorgen.
Selbstwirksamkeit
Kleine Aufgaben und Entscheidungen ermöglichen: Ich kann etwas tun. Das gilt auch für Gruppen.
Verbundenheit
Kontakt zu Angehörigen, Kolleginnen und Kollegen herstellen.
Hoffnung
Eine realistische Zuversicht stärken, dass es wieder besser wird.

Für Sie selbst: seelische Schutzausrüstung

  • Im Einsatz: Pausen, Trinken, Essen. Ablösung annehmen.
  • Danach: Reden, wenn Sie möchten, mit vertrauten Menschen oder im Team. Niemand muss.
  • Gewohnte Abläufe, Bewegung und Schlaf helfen. Alkohol oder Medikamente zum „Abschalten“ verlängern die Belastung.
  • Hilfsangebote für Mitarbeitende (PSNV-M) nutzen: Betriebsärztlicher Dienst, Seelsorge, Supervision, Ihr Unfallversicherungsträger.
  • Rund um die Uhr, kostenfrei und anonym: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
Hilfe annehmen gehört zur Professionalität.

Zum Nachlesen

Quellen

Gesetze, Rahmenpläne und Empfehlungen, auf denen diese Seite beruht.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die Inhalte beruhen auf den genannten Quellen, aufgerufen am 31.10.2026. Das Fallbeispiel ist erfunden. Maßgeblich im Einsatz sind immer der Alarm- und Einsatzplan, der Hygieneplan und die Anweisungen Ihrer Klinik.