Begriffe von A bis Z
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Begriffe von A bis Z

Fachbegriffe aus „Katastrophenschutz“ in einfachen Worten erklärt. In den Texten und im Quiz sind diese Begriffe unterstrichen: Ein Klick führt hierher, beim Darüberfahren mit der Maus erscheint die Kurzerklärung.

45 Begriffe

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0–9

4-S-Regel

Merkregel der Psychischen Ersten Hilfe: Sagen, Schirmen, Suchen, Sprechen.

Sagen Sie, dass Sie da sind und dass etwas geschieht. Schirmen Sie die Person vor Zuschauern ab. Suchen Sie vorsichtig Körperkontakt. Sprechen Sie und hören Sie zu. Die Regel stammt von Lasogga und Gasch.

Mehr dazu: Psychische Erste Hilfe: die 4-S-Regel

A

Akute Belastungsreaktion

Vorübergehende Reaktion von Körper und Seele auf ein außergewöhnlich belastendes Ereignis.

Typisch sind Herzrasen, Zittern, Angst, Leere oder Bilder, die sich aufdrängen. Sie klingt meist nach Stunden bis Tagen ab. Halten die Beschwerden länger als etwa vier Wochen an, ist professionelle Hilfe wichtig.

Mehr dazu: Normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis

Alarm- und Einsatzplan (KAEP)

Plan eines Krankenhauses für Schadenslagen: wer alarmiert, wer führt, wer was tut.

Nach § 28 Abs. 2 Landeskrankenhausgesetz müssen Krankenhäuser solche Pläne erstellen und fortschreiben. Baden-Württemberg hat 2025 einen Rahmenplan dafür veröffentlicht. Der Plan soll allen Mitarbeitenden zugänglich sein und regelmäßig geübt werden.

Mehr dazu: Pflichten des Krankenhauses · Im Krankenhaus: der Alarm- und Einsatzplan

Außergewöhnliche Einsatzlage

Stufe unterhalb der Katastrophe: Die normale Gefahrenabwehr wird durch Kräfte des Katastrophenschutzes ergänzt.

Neu im Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg vom 9. Dezember 2025 (§ 2 Abs. 1).

Mehr dazu: Die Definition im Landeskatastrophenschutzgesetz

B

BAO (Besondere Aufbauorganisation)

Führungsstruktur, die im Alarmfall an die Stelle der gewohnten Organisation tritt.

Wer in der BAO welche Aufgabe hat, steht im Alarm- und Einsatzplan. Im Alltag gilt die Allgemeine Aufbauorganisation (AAO).

Mehr dazu: Im Krankenhaus: der Alarm- und Einsatzplan

Begrenzt viruzid PLUS

Wirksamkeitsangabe eines Desinfektionsmittels gegen Viren.

„Begrenzt viruzid“ wirkt nur gegen behüllte Viren wie Influenza. „Begrenzt viruzid PLUS“ wirkt zusätzlich gegen Noro-, Adeno- und Rotaviren, „viruzid“ gegen alle Viren. Bei Noroviren braucht es mindestens begrenzt viruzid PLUS.

Mehr dazu: Noroviren: Ausbruch auf Station

E

Evakuierung

Geplante, strukturierte Verlegung von Menschen, wenn keine akute Gefahr besteht.

Zum Beispiel bei angekündigtem Hochwasser. Im Unterschied dazu läuft eine Räumung sofort und ohne Vorlauf.

Mehr dazu: Räumung oder Evakuierung?

F

Fünf Prinzipien nach Hobfoll

Fünf Wirkfaktoren, die Menschen nach Katastrophen stabilisieren.

Sicherheit, Beruhigung, Selbstwirksamkeit, Verbundenheit und Hoffnung. Eine internationale Expertengruppe um Stevan Hobfoll hat sie 2007 aus der Forschung abgeleitet.

Mehr dazu: Was nach Katastrophen hilft: fünf Prinzipien

H

Hot Debriefing

Kurzes Gespräch im Team direkt nach einem Einsatz oder einer Übung.

Es dient dem ersten Austausch und der Entlastung. Die ausführliche Auswertung folgt später in der strukturierten Nachbereitung.

Mehr dazu: Nachbereitung

I

IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Es regelt unter anderem Meldepflichten, etwa für den Labornachweis von Noroviren (§ 7) oder das gehäufte Auftreten von Krankenhausinfektionen (§ 6 Abs. 3).

Mehr dazu: Noroviren: Ausbruch auf Station

K

Katastrophe

Geschehen, das so ungewöhnlich gefährdet oder schädigt, dass alle unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken müssen.

So definiert es § 2 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg. Bedroht sind Leben oder Gesundheit vieler Menschen oder Tiere, die Lebensgrundlagen, bedeutende Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung.

Mehr dazu: Die Definition im Landeskatastrophenschutzgesetz

Katastrophenschutzbehörde

Behörde, die Katastrophen feststellt und die Gesamtleitung übernimmt.

In Baden-Württemberg: untere Behörden sind Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise, höhere die Regierungspräsidien, oberste das Innenministerium.

Mehr dazu: Wer ist zuständig? · Führung außerhalb der Klinik

Katastrophenvoralarm

Eine Katastrophe liegt rechtlich schon vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie eintreten kann.

So kann die Katastrophenschutzbehörde handeln, bevor der Schaden eintritt (§ 2 Abs. 2 LKatSG).

Mehr dazu: Die Definition im Landeskatastrophenschutzgesetz

KEL (Krankenhauseinsatzleitung)

Führungsstab des Krankenhauses auf taktischer Ebene im Alarmfall.

Gegliedert in Sachgebiete S1 bis S6. Darunter arbeitet die operative Einsatzleitung (opKEL) vor Ort, darüber der Krisenstab.

Mehr dazu: Im Krankenhaus: der Alarm- und Einsatzplan

Kohortenisolierung

Gemeinsame Unterbringung von Patienten mit demselben Erreger.

Wird bei Ausbrüchen eingesetzt, wenn nicht genug Einzelzimmer zur Verfügung stehen, zum Beispiel bei Noroviren.

Mehr dazu: Noroviren: Ausbruch auf Station

Krisenmanagement-Zyklus

Kreislauf aus Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und Nachbereitung.

Was die Nachbereitung zeigt, fließt in Prävention und Vorbereitung zurück: Nach der Lage ist vor der Lage.

Mehr dazu: Der Krisenmanagement-Zyklus

Krisenstab

Strategische Führungsebene des Krankenhauses in großen oder lang andauernden Lagen.

Er legt übergeordnete Ziele fest, sichert den Gesamtbetrieb und spricht nach außen.

Mehr dazu: Im Krankenhaus: der Alarm- und Einsatzplan

L

LArS (Leitende Ärztin oder Leitender Arzt Sichtung)

Ärztin oder Arzt, die oder der beim MANV im Krankenhaus die Sichtung verantwortet.

Organisiert den Sichtungspunkt, überwacht die Sichtung und sorgt dafür, dass rote Patienten sofort in den richtigen Behandlungsbereich kommen.

Mehr dazu: Der Weg durchs Krankenhaus

LKatSG (Landeskatastrophenschutzgesetz)

Gesetz über den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg, neu gefasst am 9. Dezember 2025.

Es regelt, wann eine Außergewöhnliche Einsatzlage oder Katastrophe vorliegt, welche Behörden zuständig sind und wer mitwirkt, darunter die Krankenhäuser.

Mehr dazu: Die Definition im Landeskatastrophenschutzgesetz · Wer ist zuständig?

LKHG (Landeskrankenhausgesetz)

Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg.

§ 28 Abs. 2 verpflichtet Krankenhäuser, sich durch Alarm- und Einsatzpläne auf einen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten vorzubereiten.

Mehr dazu: Pflichten des Krankenhauses

LNA (Leitende Notärztin, Leitender Notarzt)

Führt an der Einsatzstelle eines MANV die medizinische Versorgung.

Arbeitet zusammen mit der Organisatorischen Leitung Rettungsdienst (OrgL).

Mehr dazu: Was ist ein MANV?

M

MANE

Massenanfall von Erkrankten, zum Beispiel bei einer Lebensmittelvergiftung oder einem Gasaustritt.

Für das Krankenhaus gilt dasselbe Vorgehen wie beim MANV.

Mehr dazu: Was ist ein MANV?

MANV (Massenanfall von Verletzten)

Notfall mit so vielen Verletzten, dass die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen.

Entscheidend ist das Missverhältnis zwischen der Zahl der Patienten und den gerade verfügbaren Behandlungskapazitäten, nicht eine feste Zahl.

Mehr dazu: Was ist ein MANV? · Der Weg durchs Krankenhaus

Mitwirkende

Behörden und Organisationen, die nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Aufgaben im Katastrophenschutz übernehmen.

Kraft Gesetzes unter anderem Krankenhäuser, Rettungsdienst und Integrierte Leitstellen, freiwillig zum Beispiel die Hilfsorganisationen (§ 5 LKatSG).

Mehr dazu: Wer ist zuständig?

N

Noroviren

Sehr ansteckende Viren, die heftiges Erbrechen und Durchfall auslösen.

Übertragung über Hände, Flächen und beim Erbrechen über Tröpfchen. Schon wenige Viruspartikel reichen. Desinfektion nur mit „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“.

Mehr dazu: Noroviren: Ausbruch auf Station

O

OrgL (Organisatorische Leitung Rettungsdienst)

Führt an der Einsatzstelle eines MANV die Organisation des Rettungsdienstes.

Zusammen mit der Leitenden Notärztin oder dem Leitenden Notarzt.

Mehr dazu: Was ist ein MANV?

P

Pandemie

Weltweite Epidemie.

Bei der Influenza ausgelöst durch ein neuartiges Virus, gegen das kaum Immunität besteht und das sich leicht von Mensch zu Mensch überträgt.

Mehr dazu: Pandemie: eine weltweite Epidemie

Patientenanhängekarte

Karte mit Nummer, die jede verletzte Person beim MANV an der Einsatzstelle bekommt.

Die Nummer wird im Krankenhaus mit der Aufnahme verknüpft, die Karte wird Teil der Patientenakte.

Mehr dazu: Was ist ein MANV? · Der Weg durchs Krankenhaus

Personalsammelstelle

Treffpunkt, an dem alarmiertes Personal registriert und eingeteilt wird.

Wer aus der Freizeit alarmiert wird, geht zuerst dorthin und nicht direkt auf Station.

Mehr dazu: Was Sie bei Alarm tun

PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung)

Psychische Erkrankung, die sich nach einem traumatischen Ereignis entwickeln kann.

Anders als die akute Belastungsreaktion klingt sie nicht von selbst ab und braucht professionelle Behandlung.

Mehr dazu: Normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis

R

Räumung

Sofortiges Herausbringen von Menschen aus einem Gefahrenbereich, ohne Vorlauf.

Zum Beispiel bei Feuer und Rauch. Besteht unmittelbare Lebensgefahr, veranlasst die ranghöchste anwesende Person vor Ort die Räumung.

Mehr dazu: Räumung oder Evakuierung?

S

Sichtungskategorie

Einteilung nach Dringlichkeit: rot, gelb, grün, blau, dazu schwarz für Tote.

SK 1 rot: vital bedroht. SK 2 gelb: schwer verletzt, dringlich. SK 3 grün: leicht verletzt. SK 4 blau: keine Überlebenschance, palliative Betreuung.

Mehr dazu: Die Sichtungskategorien

Spontanhelfer

Freiwillige, die ohne Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation bei einer Katastrophe helfen.

Werden sie von der Katastrophenschutzleitung eingesetzt, sind sie bei der Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert.

Mehr dazu: Wer ist zuständig?

T

Triage

Entscheidung über die Reihenfolge der Behandlung, wenn nicht alle gleichzeitig versorgt werden können.

Maßstab sind medizinische Dringlichkeit und Erfolgsaussicht, nicht Herkunft, Behinderung oder sozialer Status.

Mehr dazu: Triage: Entscheiden unter Knappheit

Z

Zivilschutz

Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall, Aufgabe des Bundes.

Geregelt im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist dagegen Sache der Länder.

Mehr dazu: Wer ist zuständig?