Katastrophe
Geschehen, das so ungewöhnlich gefährdet oder schädigt, dass alle unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken müssen.
So definiert es § 2 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg. Bedroht sind Leben oder Gesundheit vieler Menschen oder Tiere, die Lebensgrundlagen, bedeutende Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung.
Mehr dazu: Die Definition im Landeskatastrophenschutzgesetz
Katastrophenschutzbehörde
Behörde, die Katastrophen feststellt und die Gesamtleitung übernimmt.
In Baden-Württemberg: untere Behörden sind Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise, höhere die Regierungspräsidien, oberste das Innenministerium.
Mehr dazu: Wer ist zuständig? · Führung außerhalb der Klinik
Katastrophenvoralarm
Eine Katastrophe liegt rechtlich schon vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie eintreten kann.
So kann die Katastrophenschutzbehörde handeln, bevor der Schaden eintritt (§ 2 Abs. 2 LKatSG).
Mehr dazu: Die Definition im Landeskatastrophenschutzgesetz
KEL (Krankenhauseinsatzleitung)
Führungsstab des Krankenhauses auf taktischer Ebene im Alarmfall.
Gegliedert in Sachgebiete S1 bis S6. Darunter arbeitet die operative Einsatzleitung (opKEL) vor Ort, darüber der Krisenstab.
Mehr dazu: Im Krankenhaus: der Alarm- und Einsatzplan
Kohortenisolierung
Gemeinsame Unterbringung von Patienten mit demselben Erreger.
Wird bei Ausbrüchen eingesetzt, wenn nicht genug Einzelzimmer zur Verfügung stehen, zum Beispiel bei Noroviren.
Mehr dazu: Noroviren: Ausbruch auf Station
Krisenmanagement-Zyklus
Kreislauf aus Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und Nachbereitung.
Was die Nachbereitung zeigt, fließt in Prävention und Vorbereitung zurück: Nach der Lage ist vor der Lage.
Mehr dazu: Der Krisenmanagement-Zyklus
Krisenstab
Strategische Führungsebene des Krankenhauses in großen oder lang andauernden Lagen.
Er legt übergeordnete Ziele fest, sichert den Gesamtbetrieb und spricht nach außen.
Mehr dazu: Im Krankenhaus: der Alarm- und Einsatzplan